Offizielle Website der Feuerwehr Graben-Neudorf

Offizielle Website der Feuerwehr Graben-Neudorf

  Site in englisch  Site in französisch Mittwoch, 8. September 2010  
  • Letzte News

  • Letzter Einsatz

  • Letzter Einsatz
    Einsatz Nr. 68
    07:02 Uhr06.09.10
    Vollalarm
    Brandmeldealarm
    Letzter Einsatz
  • Status

  • Besucher
    Heute:
    33
    Gestern:
    123
    Gesamt:
    333.694
  • Benutzer & Gäste
    81 Benutzer registriert, davon online: 6 Gäste
  • Spampoisen
 
Wetterwarnung

Letzte Aktualisierung am 06.09.2010 um 12:45 Uhr

Grasland-Index

© Deutscher Wetterdienst, Offenbach (DWD)

© Deutscher Wetterdienst, Offenbach (DWD)

ALLGEMEINE INFORMATIONEN » Wehrrechtsänderungsgesetz 2010
ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wehrrechtsänderungsgesetz 2010
21.08.2010 - 10:33 von Jochen Köhler


Beitrags-Bild Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz nach § 13a WPflG / § 14 ZDG

Die Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes wird von neun Monaten auf sechs Monate abgesenkt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Wehrdienst- bzw. Zivildienstausnahme der Freistellung nach § 13a WPflG bzw. § 14 ZDG (Zivildienstgesetz). Für den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz freigestellte Helfer müssen ab dem 01.12.2010 nur noch vier Jahre Dienst leisten, anstelle der bisherigen sechs Jahre. Diese Änderung wurde mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 beschlossen (WehrRÄndG 2010, BGBl I, S. 1052 ).

Zum 01.12.2010 werden zudem Übergangsregelungen (§ 53 Abs. 3 WPflG n.F. bzw. § 81 Abs. 5 ZDG n.F.) eingeführt. Danach sind Helfer, die sich nach alter Rechtslage zu einer sechsjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, auf einen entsprechenden Antrag hin aus der Verpflichtung zu entlassen, wenn sie am 30.11.2010 oder später die neu vorgesehene vierjährige Mitwirkungsdauer erbracht haben. Das vom Gesetz vorgesehene Antragsverfahren macht es erforderlich, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die neue Mindestverpflichtungszeit von vier Jahren erbracht worden ist. Bei der Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (z.B. durch Sonderurlaub) auf die Mitwirkungsdauer anzurechnen sind. Hierfür gilt, wie bereits nach alter Rechtslage, dass von der zuständigen Behörde genehmigte Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten auf die Verpflichtungszeit anzurechnen sind.

Der Antrag ist über die Organisation, in der die Mitwirkung erbracht wird, an die zuständige Behörde zu stellen. Zuständig wird in der Regel (außer bei einem Hauptwohnsitzwechsel oder Organisationswechsel des Helfers oder einer behördlichen Umorganisation) die Behörde sein, gegenüber der die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde.

Aber Vorsicht: Stellt ein Helfer die Mitwirkung vor dem auf seinen Antrag hin festgesetzten Zeitpunkt ein oder ohne einen Antrag gestellt zu haben, ist von fehlender Mitwirkung auszugehen. Die Pflicht des Helfers, den Grundwehr- bzw. Zivildienst abzuleisten, ist dann nicht erloschen. Er ist an das örtlich zuständige Kreiswehrersatzamt (KWEA) bzw. das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) zurückzumelden und steht für die Ableistung des (nunmehr) sechsmonatigen Grundwehr- bzw. Zivildienstes zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Keine Kommentare News empfehlen Druckbare Version nach oben
EINSÄTZE » Wasserschaden
EINSÄTZE

Wasserschaden
18.08.2010 - 19:45 von Jochen Köhler


Beitrags-Bild Zu einem Wasserschaden bedingt durch eine defekte Wasserarmatur in der Kanalstraße in Neudorf wurde am 18.08.2010 um 14:17 Uhr die Abteilung Neudorf der Feuerwehr Graben-Neudorf von der Feuerwehrleitstelle in Karlsruhe alarmiert. In einer Wohnung im ersten Obergeschoss kam es auf Grund eines technischen Defektes an einer Wasserleitung zu einer unkontrollierten Wasserabgabe. Das Wasser lief wohl eine ganze Weile bevor es bemerkt wurde und konnte sich somit ausbreiten. In der Küche bildete sich ein kleiner See, welcher sich den Weg über die Küche im Erdgeschoss in den Keller bahnte und dort cirka acht Zentimeter hoch sammelte.

Die Einsatzkräfte konnten mit Wassersaugern das Wasser abpumpen und das Mobiliar mit Plastiksäcken abdecken um weitere Schäden durch Tropfwasser zu verhindern. Mit Schwämmen wurden das restliche Wasser aufgenommen. Insgesamt zog sich dieser Einsatz ca. zweieinhalb Stunden hin ehe die Feuerwehrleute den Weg zum Feuerwehrhaus antreten konnten.

Im Einsatz waren:Einsatzstichwort: H-2.1 Wasserschaden Kanalstraße
Abt. GrabenAbt. NeudorfSonstige
FLORIAN Gr-Ne 2/19
FLORIAN Gr-Ne 2/44
Keine Kommentare News empfehlen Druckbare Version nach oben
EINSÄTZE » Person von PKW erfasst
EINSÄTZE

Person von PKW erfasst
14.08.2010 - 17:47 von Jochen Köhler


Beitrags-Bild
Zum zweiten Einsatz an diesem Freitag, den 13. mussten diesmal beide Abteilungen der Feuerwehr Graben-Neudorf ausrücken. In der Pestalozzistraße in Höhe des Rathauses wurde eine Person von einem ausparkenden PKW erfasst und zu Boden geschleudert.

Laut Notrufmeldung war ein Kind unter einem Auto eingeklemmt, weshalb die Feuerwehr alarmiert wurde. Da dies nicht der Fall war, musste die Feuerwehr nicht tätig werden. Die Verletzte Person wurde vom, mit dem Rettungshubschrauber herbeigeeilten, Notarzt versorgt. Auch die Fahrerin des PKW stand unter Schock und musste vom Rettungsdienst versorgt werden.


Im Einsatz waren:Einsatzstichwort: H-4.1 VU eingkl. Person
Abt. GrabenAbt. NeudorfSonstige
FLORIAN Gr-Ne 1/19
FLORIAN Gr-Ne 1/44
FLORIAN Gr-Ne 1/52
FLORIAN Gr-Ne 2/44
Polizei
Rettungsdienst
Notarzt
RTH Christoph 43
Notfall-Hilfe
Keine Kommentare News empfehlen Druckbare Version nach oben
ALLGEMEINE INFORMATIONEN » Bundesweiter Rauchmeldertag am 13. August
ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Bundesweiter Rauchmeldertag am 13. August
07.08.2010 - 16:25 von Jochen Köhler


Beitrags-Bild
Am 13. August 2010 ist bereits zum fünften Mal bundesweiter Tag des Rauchmelders. Jeder kann an diesem Tag für sich und andere Verantwortung übernehmen, indem er einen Rauchmelder installiert. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch und rettet so Leben. Laut FORSA-Umfrage von 2010 sind jedoch noch über zwei Drittel aller deutschen Haushalte ohne Rauchwarnmelder, weitere sechs Prozent haben Ihre Rauchwarnmelder nicht installiert.

Mehr Komfort und höhere Sicherheit
Der heutige Markt bietet eine große Vielzahl an Rauchmelderprodukten. Das sorgt beim Verbraucher oft für Unsicherheit, welcher Rauchmelder den besten Schutz bietet. Wichtig ist es, auf qualitativ gute und anwenderfreundliche Rauchmelder zu achten. Sie gewähren mehr Komfort, Sicherheit und lösen weniger Fehlalarme aus. Produkte wie ein Rauchmelder mit großem Funktionsknopf für die Stummschaltung eignen sich sogar für den Einsatz in der Küche. Vernetzte Rauchmelder sind für den Hauseigentümer sinnvoll. So werden auch entfernte oder wenig genutzte Räume überwacht. Für Vermieter, die in Ländern mit Rauchmelder-Gesetzgebung weitestgehend verpflichtet sind, für die Funktionstüchtigkeit der kleinen Lebensretter zu sorgen, sind Anwendungen wie eine Demontagesicherung oder die fest eingebaute 10-Jahres-Batterie hilfreich.

Wo werden Rauchmelder installiert?
In neun Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in privatem Wohnraum inzwischen vorgeschrieben. Die Gesetze beruhen auf einer deutschen Norm (DIN 14676) und schreiben vor, dass Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, installiert werden. Auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe sollten Mieter oder Vermieter wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden, empfiehlt die Feuerwehr. Achten Sie auch darauf, dass ein Rauchmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht, für größere Räume brauchen sie zwei Geräte.


Quelle: Bild: PR
Keine Kommentare News empfehlen Druckbare Version nach oben
GRABEN-NEUDORF » Ferienspaß bei der Feuerwehr
GRABEN-NEUDORF

Ferienspaß bei der Feuerwehr
28.07.2010 - 17:03 von Jochen Köhler


Beitrags-Bild Hallo liebe Kinder und Jugendliche in Graben-Neudorf,

die Sommerferien haben soben begonnen und damit es Euch nicht langweilig wird, hat die Gemeinde und der Caritasverband Bruchsal e.V. wieder den FERIENSPASS organisiert. Auch die Feuerwehr Graben-Neudorf nimmt daran teil und somit habt Ihr sogar zwei Mal die Gelegenheit, Euch bei der Feuerwehr so richtig auszutoben und natürlich mehr über die Feuerwehr, deren Ausrüstung und deren Einsätze zu erfahren.

Den Anfang macht die Abteilung Neudorf am Samstag, 14. August. Von 14:00 bis 17:00 Uhr könnt Ihr beim Feuerwehrhaus in Neudorf alles rund um die Feuerwehr erfahren und bei lustigen Wasserspielen den Sommer genießen. Wenn Ihr also zwischen 11 und 17 Jahren alt seid und Lust auf die Feuerwehr habt, und Euch bereits angemeldet habt, dann sehen wir uns. Die Teilnehmerzahl ist nämlich begrenzt auf 25 Kinder. Es gibt wie immer auch leckere Getränke und Essen von der Feuerwehr. Badesachen nicht vergessen!

Wer das verpasst hat oder lieber nach Graben zur Feuerwehr will, der kann am Samstag, 21.August von 14:00 bis 17:00 Uhr zum Feuerwehrhaus nach Graben kommen. Für alle zwischen 8 und 15 Jahren wird dort ebenso alles rund um die Feuerwehr erklärt werden. Auch hier wird natürlich der Badespass nicht zu kurz geraten, deshalb unbedingt Badesachen mitbringen. Auch beim zweiten Termin der Feuerwehr gibt es eine Teilnehmerberenzung auf 20 Kinder. Essen und Trinken gibt es ebenfalls von der Feuerwehr.

Falls Ihr noch Fragen zu den Terminen habt, könnt Ihr oder Eure Eltern gerne bei den Ansprechpartner melden, welche da wären:

Für Termin 1 in Neudorf:Für Termin 2 in Graben
Herrn
Christoph Decker
Tel.: 07254 / 77 99 687
Herrn
Roland Brenner
Tel.: 07255 / 28 38


Und nun wünschen wir Euch allen ganz viel Spaß in den Sommerferien und hoffen dass wir uns bei den Terminen der Feuerwehr sehen werden.
Keine Kommentare News empfehlen Druckbare Version nach oben
FEUERWEHR » Terminänerdung
FEUERWEHR

Terminänerdung
23.07.2010 - 16:34 von Jochen Köhler


Die für heute Freitag, 23.07.2010 um 20 Uhr angesetzte interne Dienstversammlung der Abt. Neudorf wird aus terminlichen Gründen auf Donnerstag, 29.07.2010 um 20 Uhr verschoben.

Bitte um Beachtung
Keine Kommentare News empfehlen Druckbare Version nach oben
EINSÄTZE » Großes Getreidefeld in Flammen
EINSÄTZE

Großes Getreidefeld in Flammen
14.07.2010 - 18:03 von Benjamin Jägel


Beitrags-Bild Am Mittwoch den 14.07.2010 wurde die Abt-Graben der Feuerwehr Graben-Neudorf nach Neuthard zur Überlandhilfe alarmiert.

Beim abernten des Feldes, steckte ein Mähdräscher dieses vermutlich in Brand.
Insgesamt sind ca 2,5 Hektar Feld in Brand geraten.

Bericht des KFV-Karlsruhe zum EinsatzLesen Sie mehr zum Einsatz auf der Website des Kreisfeuerwehrverbandes Karlsruhe.

Im Einsatz waren:Einsatzstichwort: B-K.1 Flächenbrand
Abt. GrabenAbt. NeudorfSonstige
FLORIAN Gr-Ne 1/23
FLORIAN Gr-Ne 1/44
Karlsdorf-Neuthard
Stutensee
Bruchsal
Keine Kommentare News empfehlen Druckbare Version nach oben
EINSÄTZE » Müllcontainerbrand
EINSÄTZE

Müllcontainerbrand
08.07.2010 - 10:59 von Jochen Köhler


Beitrags-Bild Am gestrigen Mittwochabend musste die Abteilung Graben gegen 22:30 Uhr, kurz nach dem WM Spiel Deutschland gegen Spanien, welches leider mit 0:1 verloren ging, in die Pestalozzistraße zu einem brennenden Müllcontainer ausrücken.Eine sogenannte Absetzmulde welche mit Sperrmüll beladen war, stand nach Zeugenaussagen lichterloh in Flammen. Die Einsatzkräfte konnten den Brand jedoch rasch unter Kontrolle bringen und löschen, so dass kein größerer Schaden entstand.

Warum der Müllcontainer in Flammen stand ist derzeit noch nicht geklärt, aber eine Brandstiftung ist nicht auszuschließen.

Im Einsatz waren:Einsatzstichwort: B-K.1 Müllcontainerbrand
Abt. GrabenAbt. NeudorfSonstige
FLORIAN Gr-Ne 1/23
FLORIAN Gr-Ne 1/44
Polizei
Keine Kommentare News empfehlen Druckbare Version nach oben
ALLGEMEINE INFORMATIONEN » Hitzebelastung
ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Hitzebelastung
05.07.2010 - 12:51 von Jochen Köhler


Beitrags-Bild Die anhaltende Hitze und Trockenheit lässt die Waldbrandgefahr steigen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), der Deutsche Wetterdienst (DWD) und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) weisen daraufhin, dass in den Bundesländern teilweise hohe Waldbrand-Warnstufen erreicht wurden bzw. im Verlauf des Wochenendes zu erwarten sind. Besonders im Osten Deutschland wurde in einigen Landesteilen bereits die höchste Warnstufe 5 erreicht.

Nur durch den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur lassen sich Waldbrände vermeiden. Bitte beachten Sie die Sicherheitstipps der Feuerwehr für Natur und Grillvergnügen:

• Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer – fragen Sie nach ausgewiesenen Grillplätzen.
• Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen.
• Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
• Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
• Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, Mooren und Heideflächen frei – sie sind wichtige Rettungswege. Beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote.
• In einigen Gebieten ist der Zugang zu Waldgebieten untersagt – bitte folgen Sie diesem Verbot.
• Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über Notruf 112. Verhindern Sie Entstehungsbrände, unternehmen Sie Löschversuche, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen, und rufen Sie in jedem Fall die Feuerwehr zur Nachkontrolle.

Weitere Informationen auf der Seite des Deutschen Feuerwehrverbandes www.feuerwehrverband.de und der Waldbrandgefahrenseite des Deutschen Wetterdienstes: www.dwd.de/waldbrandgefahr.
In ganz Deutschland ist in den nächsten Tagen mit hoher Wärmebelastung zu rechnen. Daher sollten insbesondere die Wetter-Warnhinweise des Deutschen Wetterdienstes (DWD) beachtet werden. Das BBK-Faltblatt „Hitze“ informiert darüber hinaus kurz und bündig, wie Gefahren erkannt und Schäden vermieden werden können.

Auf der Internetseite „deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem“ (www.denis.bund.de) gibt es weitere Hinweise, Ratschläge und Auskünfte darü-ber, wie Sommergefahren abgewendet werden können bzw. wie und wo in einem Notfall geholfen werden kann.


Quelle: DFV-Presseinformationen
Keine Kommentare News empfehlen Druckbare Version nach oben
EINSÄTZE » Strohballenbrand
EINSÄTZE

Strohballenbrand
28.06.2010 - 16:24 von Jochen Köhler


Beitrags-Bild Zu einem Strohballenbrand auf dem Feld hinter der Pestalozzihalle wurde am 28.06.2010 um 14:42 Uhr die Abteilung Graben der Feuerwehr Graben-Neudorf von der Feuerwehrleitstelle in Karlsruhe alarmiert. Laut Meldung sollten dort mehrere Strohballen brennen. Dieser verdacht bestätigte sich und war schon von Weitem durch eine Rauchsäule zu erkennen. Unter Atemschutz mussten die Einsatzkräfte bei hochsommerlichen Temperaturen um die 30 Grad die drei in Brand geratenen Strohballen ablöschen. Da hierfür viel Wasser benötigt wurde, wurde um 14:52 Uhr die Abteilung Neudorf hinzu alarmiert um die Wasserversorgung im Pendelverkehr sicherzustellen.

Warum die Strohballen Feuer fingen ist bislang unklar, es muss aber von Brandstiftung ausgegangen werden, so die Polizei.

Im Einsatz waren:Einsatzstichwort: B-K.1 Strohballenbrand
Abt. GrabenAbt. NeudorfSonstige
FLORIAN Gr-Ne 1/19
FLORIAN Gr-Ne 1/23
FLORIAN Gr-Ne 1/44
FLORIAN Gr-Ne 2/23
Polizei
Keine Kommentare News empfehlen Druckbare Version nach oben
Seiten (15): (1) 2 3 weiter > Newsarchiv
 
Seite in 0.19691 Sekunden generiert
Paulinchen e.V.Rauchmelder-LebensretterPolizei Baden-WürttembergDeutscher Feuerwehr VerbandDeutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.Deutsches Rotes Kreuz e.V.


Diese Website wurde mit PHPKIT WCMS erstellt
PHPKIT ist eine eingetragene Marke der mxbyte GbR © 2002-2009